{"id":148,"date":"2023-12-12T15:32:50","date_gmt":"2023-12-12T15:32:50","guid":{"rendered":"https:\/\/kitzretter-na.de\/?page_id=148"},"modified":"2023-12-12T15:32:50","modified_gmt":"2023-12-12T15:32:50","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/kitzretter-na.de\/index.php\/satzung\/","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>Satzung des Vereins Rehkitzretter Neckar-Alb<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Pr\u00e4ambel:<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Alle Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen und stehen jeder nat\u00fcrlichen Person gleicherma\u00dfen zur Verf\u00fcgung.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 1 \u2013 Name, Sitz und Gesch\u00e4ftsjahr<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>1. Der Verein f\u00fchrt den Namen Rehkitzretter Neckar-Alb.<\/p>\n\n\n\n<p>2. Er hat seinen Sitz in 72818 Trochtelfingen.<\/p>\n\n\n\n<p>3. Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/p>\n\n\n\n<p>4. Der Verein wird in das Vereinsregister des Amtsgerichts Stuttgart eingetragen und f\u00fchrt dann den Zusatz e.V.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 2 \u2013 Zweck<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>1. Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts &#8222;steuerbeg\u00fcnstigte Zwecke&#8220; der Abgabenordnung (AO)<\/p>\n\n\n\n<p>2. a) Zweck des Vereins ist die F\u00f6rderung des Tierschutzes gem. \u00a7 52 Abs. 2 AO.<\/p>\n\n\n\n<p>b) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Rettung von Wildtieren, vorrangig von Rehkitzen bei der Wiesenmahd. &nbsp;Diese Aufgabe wird ehrenamtlich von den Mitgliedern mithilfe der zur Verf\u00fcgung stehenden Hilfsmittel ausgef\u00fchrt. Dar\u00fcber hinaus geh\u00f6rt die Information \u00fcber die Problematik bei Landwirten, Jagdaus\u00fcbenden und der Bev\u00f6lkerung zu den Vereinsaufgaben.<\/p>\n\n\n\n<p>3. Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig und verfolgt keine eigenwirtschaftliche Zwecke.<\/p>\n\n\n\n<p>4. Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke verwendet werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der K\u00f6rperschaft fremd sind oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 3 \u2013 Leitlinie<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Arbeit des Vereins setzt auf eine konstruktive und l\u00f6sungsorientierte Kommunikationskultur zwischen Landwirten, J\u00e4gern und freiwilligen Helfern. Respekt, Wertsch\u00e4tzung und ein friedliches Miteinander sind obligatorisch und auch bei jeglicher Problematik, die die Themen Umweltschutz, Naturschutz und Artenschutz, die F\u00f6rderung der Einhaltung des \u00f6kologischen Gleichgewichts sowie die Rettung von Wildtieren beinhalten, einzuhalten.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 4 \u2013 Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>1. Der Verein hat aktive Mitglieder.<\/p>\n\n\n\n<p>Die aktive Mitgliedschaft steht allen vollj\u00e4hrigen nat\u00fcrlichen Personen offen. Bei Minderj\u00e4hrigen ist der Aufnahmeantrag durch die gesetzlichen Vertreter zu stellen.<\/p>\n\n\n\n<p>2. Der Aufnahmeantrag von aktiven Mitgliedern muss schriftlich an den Vorstand des Vereins gerichtet werden. \u00dcber die Aufnahme entscheidet der Vorstand abschlie\u00dfend.<\/p>\n\n\n\n<p>3. Aktive Mitgliedschaft:<\/p>\n\n\n\n<p>Die aktiven Mitglieder d\u00fcrfen sich w\u00e4hrend ihrer Mitgliedschaft an allen \u00f6ffentlichen T\u00e4tigkeiten des Vereins beteiligen. Aktive Mitglieder sind in der Mitgliederversammlung stimmberechtigt.<\/p>\n\n\n\n<p>4. Die aktive Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss, Tod oder Aufl\u00f6sung der juristischen Person.<\/p>\n\n\n\n<p>5. Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erkl\u00e4rung gegen\u00fcber einem vertretungsberechtigten Vorstandsmitglied. Die schriftliche Austrittserkl\u00e4rung muss mit einer Frist von einem Monat jeweils zum Ende des Gesch\u00e4ftsjahres gegen\u00fcber dem Vorstand erkl\u00e4rt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Ein Ausschluss kann nur aus wichtigem Grund erfolgen. Wichtige Gr\u00fcnde sind insbesondere ein die Vereinsziele sch\u00e4digendes Verhalten, die Verletzung satzungsm\u00e4\u00dfiger Pflichten oder Beitragsr\u00fcckst\u00e4nde von mindestens einem Jahr. \u00dcber den Ausschluss entscheidet der Vorstand. Gegen den Ausschluss steht dem Mitglied die Berufung an die Mitgliederversammlung zu, die schriftlich binnen eines Monats an den Vorstand zu richten ist. Die Mitgliederversammlung entscheidet im Rahmen des Vereins endg\u00fcltig. Dem aktiven Mitglied bleibt die \u00dcberpr\u00fcfung der Ma\u00dfnahme durch Anrufung der ordentlichen Gerichte vorbehalten. Die Anrufung eines ordentlichen Gerichts hat aufschiebende Wirkung bis zur Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung.<\/p>\n\n\n\n<p>6. Das ausgetretene oder ausgeschlossene aktive Mitglied hat keinen Anspruch gegen\u00fcber dem Vereinsverm\u00f6gen.<\/p>\n\n\n\n<p>7. Die aktiven Mitglieder erkl\u00e4ren sich mit Eintritt in den Verein bereit, regelm\u00e4\u00dfigen aktiven Arbeitseinsatz zu leisten, um die Erf\u00fcllung der satzungsgem\u00e4\u00dfen Aufgaben sicher zu stellen und zu erf\u00fcllen.<\/p>\n\n\n\n<p>8. Weitere Mitgliedsformen sind nicht vorgesehen.<\/p>\n\n\n\n<p>9. Die Mitglieder haben einen j\u00e4hrlichen Mitgliedsbeitrag zu leisten.<\/p>\n\n\n\n<p>10. Die h\u00f6he des j\u00e4hrlichen Mitgliedsbeitrags ist in der Beitragsordnung festgelegt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 5 \u2013 Vorstand<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>1. Der Gesamtvorstand des Vereins besteht aus 1. Vorsitzenden, 2. Vorsitzenden, Kassierer und Schriftf\u00fchrer.<\/p>\n\n\n\n<p>2a. Der vertretungsberechtigte Vorstand im Sinne des \u00a7 26 BGB besteht aus 1. Vorsitzenden, 2. Vorsitzenden. <a>Jeder von ihnen vertritt den Verein einzeln<\/a>.<\/p>\n\n\n\n<p>2b. Sollte es beiden Vorsitzenden nicht m\u00f6glich sein ihr Amt auszu\u00fcben so ist die \/ der Kassier\/ erin und die \/ der Schriftf\u00fchrer \/ erin vertretungsberechtigt. Jeder von ihnen vertritt den Verein im Vertretungsfall einzeln<\/p>\n\n\n\n<p>3. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung f\u00fcr die Dauer von zwei Jahren gew\u00e4hlt. Der 2. Vorstand, sowie der Kassierer werden bei der Erstwahl (Gr\u00fcndung) f\u00fcr ein Jahr gew\u00e4hlt. Jedes Vorstandsmitglied bleibt so lange im Amt, bis eine Neuwahl erfolgt ist.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 6 \u2013 Mitgliederversammlung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>1. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal j\u00e4hrlich statt.<\/p>\n\n\n\n<p>Au\u00dferdem muss eine Mitgliederversammlung einberufen werden, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn mindestens 1\/3 der Mitglieder die Einberufung schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gr\u00fcnde verlangt.<\/p>\n\n\n\n<p>2. Jede Mitgliederversammlung ist vom Vorstand schriftlich oder in Textform per E-Mail unter Einhaltung einer Einladungsfrist von zwei Wochen und unter Angabe der Tagesordnung einzuberufen.<\/p>\n\n\n\n<p>3. Versammlungsleitend ist der 1. Vorsitzende und im Falle einer Verhinderung der 2. Vorsitzende oder der Kassierer oder der Schriftf\u00fchrer. Sollte kein vertretungsberechtigter Vorstand anwesend sein, wird ein Mitglied zur Versammlungsleitung von der Mitgliederversammlung bestimmt. Soweit der Schriftf\u00fchrer nicht anwesend ist, wird auch die Vertretung von der Mitgliederversammlung bestimmt.<\/p>\n\n\n\n<p>4. Eine ordnungsgem\u00e4\u00df einberufene Mitgliederversammlung ist ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussf\u00e4hig.<\/p>\n\n\n\n<p>5. Die Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen gefasst. Zur \u00c4nderung der Satzung und des Vereinszwecks ist eine Mehrheit von \u00be der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen erforderlich.<\/p>\n\n\n\n<p>6. \u00dcber die Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, dass von der Versammlungsleiterin beziehungsweise dem Versammlungsleiter und der Schriftf\u00fchrerin beziehungsweise dem Schriftf\u00fchrer zu unterschreiben ist.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 7 \u2013 Vereinsordnungen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>1. Die Mitgliederversammlung kann Vereinsordnungen zu folgenden Bereichen erlassen:<\/p>\n\n\n\n<p>a) Beitragsordnung<\/p>\n\n\n\n<p>b) Abteilungsordnung<\/p>\n\n\n\n<p>c) Benutzungsordnung f\u00fcr die vereinseigenen Hilfsmittel<\/p>\n\n\n\n<p>d) Gesch\u00e4ftsordnung<\/p>\n\n\n\n<p>e) Wahlordnung<\/p>\n\n\n\n<p>2. Die Vereinsordnungen sind nicht Bestandteil dieser Vereinssatzung und werden nicht in das Vereinsregister eingetragen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 8 \u2013 Aufl\u00f6sung, Anfallendes Vereinsverm\u00f6gen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>1. Zur Aufl\u00f6sung des Vereins ist eine Mehrheit von 4\/5 der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen erforderlich.<\/p>\n\n\n\n<p>2. Bei Aufl\u00f6sung des Vereins oder bei Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereins an eine juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder eine andere steuerbeg\u00fcnstigte K\u00f6rperschaft zwecks Verwendung f\u00fcr Tierschutzma\u00dfnahmen auf dem Gebiet des Regierungsbezirks Schwaben.<\/p>\n\n\n\n<p>Trochtelfingen, 04. September 2023<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Satzung des Vereins Rehkitzretter Neckar-Alb Pr\u00e4ambel: Alle Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen und stehen jeder nat\u00fcrlichen Person gleicherma\u00dfen zur Verf\u00fcgung. \u00a7 1 \u2013 Name, Sitz und Gesch\u00e4ftsjahr 1. Der Verein f\u00fchrt den Namen Rehkitzretter Neckar-Alb. 2. Er hat seinen Sitz in 72818 Trochtelfingen. 3. Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr. 4. 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